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   OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14   

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https://dejure.org/2014,49808
OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14 (https://dejure.org/2014,49808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.2014 - 11 Wx 83/14 (https://dejure.org/2014,49808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 2014 - 11 Wx 83/14 (https://dejure.org/2014,49808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2361 Abs 1 BGB vom 02.01.2002, § 2369 Abs 1 BGB vom 17.12.2008
    Erbscheinsverfahren: Gegenständlich beschränkter Erbschein bei reinem Inlandsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2369 Absatz 1; BGB § 2361 Absatz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gegenständlich beschränkte Erbschein - nicht ohne Auslandsvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Für einen gegenständlich beschränkten Erbschein muss der Erblasser auch Vermögen im Ausland gehabt haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1644
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 03.08.2011 - 3 Wx 21/11

    Erbscheinsverfahren: Inlands- und Auslandsvermögen als Voraussetzung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14
    Nach herrschender Meinung bedeutet dies, dass sich Teile des Nachlasses sowohl im Inland als auch im Ausland befinden müssen (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10; BeckOK BGB/Siegmann/Höger, § 2369 Rdnr. 4; Fröhler in: Prütting/Helms, FamFG 3. Aufl. § 352 Rdnr. 85; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl. § 2369 Rdnr. 1; Staudinger/Herzog, BGB Neubearb. 2010 § 2369 Rdnr. 42; wohl auch Bahrenfuss/Schaal, FamFG 2. Aufl. § 343 Rdnr. 11; a.A. Bachmayer, BWNotZ 2010, 146, 171 f.; Schaal, BWNotZ 2012, 82, 84).

    Mangels Vorliegens entgegenstehender Anhaltspunkte ist von der Richtigkeit dieser Angaben auszugehen (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10).

    cc) Sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass Nachlassgegenstände vorhanden sind, so fehlt für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins das Rechtsschutzbedürfnis (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10; BeckOK BGB/Siegmann/Höger, § 2369 Rdnr. 4; vgl. auch KG, FGPrax 2006, 220).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14
    Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (BGH, NJW 2012, 376 Rdnr. 16).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14
    cc) Sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass Nachlassgegenstände vorhanden sind, so fehlt für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins das Rechtsschutzbedürfnis (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10; BeckOK BGB/Siegmann/Höger, § 2369 Rdnr. 4; vgl. auch KG, FGPrax 2006, 220).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14
    Eine formelle Unrichtigkeit liegt vor, wenn eine Verfahrensvoraussetzung fehlt, die nicht nur die Verfahrensausgestaltung betrifft, sondern Bedingung für die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens ist (Staudinger/Herzog, BGB Neubearb. 2010 § 2361 Rdnr. 20), wozu auch das fehlende Rechtsschutzbedürfnis gehört (BayObLG, Rpfleger 1999, 76; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl. § 2361 Rdnr. 3).
  • OLG Hamm, 27.11.1996 - 15 W 355/96

    Einsetzung der Ehefrau als befreite Vorerbin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14
    Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung entweder schon ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich nicht mehr vorhanden sind (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 453; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl. § 2361 Rdnr. 3; Staudinger/Herzog, BGB Neubearb. 2010 § 2361 Rdnr. 16).
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